Sachverständige (Dekra)
Als Dekra zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 und D1 plus erstelle ich für Sie Wertgutachten zu verschiedenen Anlässen wie z. B. Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen, Immobilienverkauf, Wegerechte, Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte etc.
Welche Art von Gutachten benötigt wird, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein Verkehrswertgutachten benötigt wird, hängt von der Situation ab. Für private Zwecke wie z. B. Vermögensaufstellung ist oft ein Kurzgutachten schon ausreichend.
Kurzgutachten
- Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
- Für private Zwecke
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliche Abhandlung (ca. 30-60 Seiten)
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
- Gerichtsfest
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Prüfung von Baulasten, Altlasten usw.
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-100 Seiten)